h) Die Beklagte führt in ihrer Rechtsschrift (act. 10) zu den gesicherten Pfandforderungen verschiedene Passagen aus der vertraglichen Bindung der Parteien an: Auf Seite 19 von act. 7 wird der zweite Absatz von Artikel 10 der AGB zitiert. Dort ist die Rede von der "Garantie aller Ansprüche", unabhängig von der Fälligkeit. Von zukünftigen Ansprüche steht nichts.