b) Zutreffend ist auch der Konsens betreffend Geltung des Kommissionsrechtes für das strittige Geschäft (BSK OR I von Planta/Lenz, Vorbemerkungen zu Art. 425 - 438). Dasselbe gilt für die ergänzende Anwendung von Auftragsrecht (Art. 425 Abs. 2 OR).