Der Hintergrund des Streites ist unstrittig. Zwischen den Parteien besteht ein Bankvertrag, umfassend Konto- und Depotführung. Die Klägerin hatte in einen Fund investiert, wobei die Beklagte als Kommissionärin fungierte. Der Fund investierte in die Gesellschaften des verurteilten Betrügers D._____. Die Klägerin veräusserte ihre Anteile vor dem Aufdecken der Betrügereien mit erheblichem Gewinn. Ihr wurden im Oktober 2008 durch die Beklagte rund 1 Mio. USD gutgeschrieben. Seit April 2010 ist die Beklagte in Übersee eingeklagt. Die Liquidatoren u.a. des erwähnten Funds fordern die Erlöse im wesentlichen aus bereicherungsrechtlichen Überlegungen zurück.