1. a) Der Beschwerdeführer hat auch für das Verfahren vor Kassationsgericht um die Gewährung des Armenrechts ersucht. Die im Protokoll vom 19. März 2010 ab Seite 8, zweiter Absatz, bis Seite 11, zweitletzter Abschnitt, dargelegten Verhältnisse und die Dokumente act. 1 - 12 und act. 14/8/2-3 würden eindeutig belegen, dass er aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande sei, für die anstehenden Kosten selbst aufzukommen. Damit seien die Voraussetzungen von § 84 ZPO ZH und § 87 ZPO ZH erfüllt (KG act. 1 Ziff. 3).