5. a) Weiter führt der Beschwerdeführer aus, er sei am 23. März 2010, ca. 14.30 Uhr, von der juristischen Sekretärin B. telefonisch kontaktiert worden. Sie - 11 - habe ihn gefragt, ob er an einem Vergleich mit den Beschwerdegegnern über Fr. 6'000.– interessiert sei. Dieser Vorgang sei aus den Gerichtsakten nicht ersichtlich. Sodann seien ihm auf seine Bitte hin, ins Protokoll Einsicht zu nehmen, nur die Seite 1 und die Seiten 5 - 12 zugestellt worden, dies ohne weitere Erklärung seitens des Gerichts (KG act. 1 S. 3).