c) Seite 7 des Protokolls der Vorinstanz lässt sich entnehmen, dass die Referentin dem Beschwerdeführer anlässlich der Befragung vom 19. März 2010 die Klageschrift, aus welcher zahlreiche in Rechnung gestellte Positionen inkl. Datum ersichtlich waren, vorlegte. Sie fragte ihn, welche Positionen er konkret beanstande, denn dies sei Prozessgegenstand und im vorliegenden Verfahren relevant. Der Beschwerdeführer antwortete mit: "Es geht um die Schlussrechnung vom 22. Oktober 2008. Darin sind Positionen aufgeführt, die nie behandelt wurden." Die Referentin fragte daraufhin weiter, welche Positionen konkret gemeint seien.