3. a) Weiter rügt der Beschwerdeführer, im angefochtenen Beschluss seien unter Ziffer II.3.2 [recte: II.3.3] Sachverhalte dargelegt worden, die mit dem Protokoll offensichtlich nicht übereinstimmen würden. Dabei gehe es insbesondere um folgende Textstelle: "Er [Anmerkung des Kassationsgerichts: der Beschwerdeführer] macht zwar geltend, in der Schlussabrechnung seien Positionen aufgeführt, die nie behandelt worden seien. Um welche Positionen es sich dabei handeln soll, hat er trotz mehrmaligem Nachfragen des Gerichts nicht dargelegt." Gemäss Beschwerdeführer lasse sich Letzteres den S. 5 ff. des Protokolls der Vorinstanz nicht entnehmen.