2. a) Als erstes rügt der Beschwerdeführer, dass ihn die Vorinstanz zu einer Befragung zum Beweisthema unentgeltliche Rechtspflege vorgeladen habe, dann aber Fragen zum Nachlassverfahren im Kanton _______ (in welchem die von den Beschwerdegegnern eingeklagten Anwaltshonorare ursprünglich generiert worden waren) gestellt habe. Der Beschwerdeführer sei diesbezüglich nicht vorbereitet gewesen und er habe auch keine Unterlagen zu diesem Thema dabei gehabt. Dass er sich dagegen gewehrt habe, gehe aus dem Protokoll nicht hervor (KG act. 1 S. 2).