Dieser Hinweis ist so zu verstehen, dass ein Entscheid des örtlich und sachlich zuständigen staatlichen Gerichts Vorrang vor einem Entscheid eines Experten des WIPO Arbitration and Mediation Center hat und dass die SWITCH einem Entscheid des staatlichen Gerichts nicht auf Grund eines Expertenentscheids vorgreift, sofern ein Verfahren vor dem staatlichen Gericht angehoben wurde. Das Handelsgericht als zuständiges staatliches Gericht befindet auf entsprechende Klage hin selbständig über die geltend gemachten Ansprüche an der fraglichen Domain.