Der Experte des WIPO Arbitration and Mediation Center ordnete mit seinem Entscheid vom 16. November 2007 an, "den streitgegenständlichen Domain-Namen im Sinne von § 24 des Verfahrensreglements auf die Gesuchstellerin [= Beschwerdegegnerin] zu übertragen" (KG act. 3/2 S. 4 unten). Das WIPO Arbitration and Mediation Center wies den Beschwerdeführer im Begleitschreiben zum Expertenentscheid darauf hin, dass nach § 26 des Verfahrensreglements für Streitbeilegungsverfahren für .ch und .li Domain-Namen die SWITCH [die Registrierungsstelle für Domain-Namen mit den Endungen .ch (Schweiz) und .li (Liechtenstein)] die Entscheidung am 20. Werktag nach Erhalt der Mitteilung in