Dieser Entscheid des Experten der WIPO stütze sich wiederum auf persönliche willkürliche Annahmen. Gemäss Handelsgericht könne dieser Entscheid, entgegen anderslautenden Angaben, nicht angefochten werden. Der Beschwerdeführer frage sich, was er denn überhaupt machen könne, um seine Domain behalten zu können. Im Beschluss vom 20. März 2008 masse sich das Handelsgericht an zu entscheiden, was für den Beschwerdeführer und das kleine Treuhandbüro seiner Ehefrau die geringeren Verluste seien. Der Be- - 4 -