W5 verbleibenden Arealteil, wie aus folgender Berechnung erhellt: Der seinerzeitige Bestand entsprach dem heutigen, da zwischenzeitlich einzig ein Provisorium realisiert wurde, das aufgrund des vorgesehenen Abbruchs in den Berechnungen des aktuellen Bestands nicht berücksichtigt wird (vgl. Erläuterungsbericht, S. 12 und 31). Mit diesem Befund stimmt überein, dass die - bei Zuweisung des gesamten Areals zur Zone W5 (worauf sich die Berechnung der Reserve im Erläuterungsbericht HGZZ bezieht) und Realisierung einer Arealüberbauung mögliche - Ausnützung (ohne Energiebonus) 204,6 % beträgt, was bei einer Arealfläche von 12'195 m2 anrechenbare Ge-