Dass mit der Schaffung von Teilflächen zugleich eine Beschränkung der zulässigen Ausnützung auf das der jeweiligen Teilfläche zustehende Mass und damit eine gegenüber dem vorbestehenden Zustand restriktivere Handhabung der Überbauungsmöglichkeiten (bzw. gemäss den Rekurrenten: die blosse Ermöglichung niedriger Aufstockungen) intendiert gewesen wäre, ergibt sich aus dem Erläuterungsbericht gerade nicht. Im Gegenteil: Der Verweis im Erläuterungsbericht auf die Ausbauabsichten im Bildungsbereich, verbunden mit dem Hinweis, dass gerade der für schulische Zwecke genutzte Arealteil umgezont und so die tatsächliche Nutzung abgebildet werde, lässt darauf schliessen, dass die an-