Oe7: keine Festlegung der zulässigen Ausnützung mittels entsprechender Ziffer) ermöglicht worden wäre, zugleich aber auch die gesamten Ausnützungsreserven der in der Zone W5 verbleibenden Flächen weiterhin (auf diesen Flächen) konsumierbar gewesen wären, was auf das gesamte Areal bezogen eine massive Verdichtung erlaubt hätte. Indem stattdessen lediglich ein Wechsel zur Zone Oe5 erfolgte, wurde die Ausnützung des Gesamtareals nur in wesentlich geringerem Umfang (entsprechend der erhöhten Ausnützungsziffer von 170 % in der Zone Oe5 gegenüber 165 % in der Zone W5 sowie der unterschiedlichen Regelung betreffend Untergeschosse)