R1S.2022.05190 Seite 23 sehen ist (Regionaler Richtplan, Richtplantext, Pt. 2.1.2). Spezifisch die Bil- dungs- und Gesundheitsstandorte betreffend wird sodann festgehalten, diese würden in der Stadt gehalten und weiterentwickelt und seien im Stadtbild präsent, wobei Flächen für die bauliche Entwicklung an den bestehenden Standorten (u.a. im Hochschulquartier) vorhanden seien (a.a.O., Pt. 2.5.1).