zum einen betont, die baulichen Entwicklungsbedürfnisse für Bildung, Forschung, Gesundheit und Kultur hätten gegenüber anderen Nutzungen Priorität. Zum andern wird festgehalten, neben den spezifisch aufgelisteten Vorhaben seien weitere Vorhaben für Bildung und Gesundheit möglich, soweit sie von untergeordneter Bedeutung für die Gesamtentwicklung des Hochschulgebiets seien und im Rahmen des Gebietsmanagements kein Abstimmungsbedarf zwischen den drei Institutionen (Universität, USZ und ETH) erkennbar sei, was namentlich Erneuerungen und Erweiterungen, die - wie vorliegend aufgrund der Aufstockung gewährleistet - keine wesentlich neuen Flächenansprüche begründeten, betreffe