W5 gehörende Flächen allein im Gestaltungsplanperimeter bestehen, während die östlich angrenzenden Parzellen ausnahmslos der Zone W4 zugeschieden sind, so dass im Ergebnis die Zonierung W5 zusammen mit der Zonierung Oe5 als Festlegung des fraglichen Übergangsbereichs erscheint). Während mit dem Baufeld C1 eine gewisse Konzentration von Bausubstanz im westlichen bzw. südwestlichen Teil des Perimeters erfolgt, wird durch die Beibehaltung der Bestandesbauten in den weiteren Teilen des Areals eine vollständige und unausgewogene Konzentration in einem Bereich des Areals gerade vermieden und nach wie vor eine Abstufung, die von der vorstehend umschriebenen Überbauungs-