vgl. auch die im Kantonalen Richtplan ausgewiesenen Vorhaben [Richtplantext, Pt. 6.2.1]). Dabei handelt es sich in Übereinstimmung mit der Parzellenstruktur um Gebäude mit teilweise beachtlichem Fussabdruck, deren mit der Zuweisung zum Hochhausgebiet III korrespondierende Höhenentwicklung - auch unter Berücksichtigung der Anpassungen aufgrund der von den Rekurrierenden ins Recht gelegten Vereinbarung inkl. Nachträgen - das geplante Hochhaus im Baufeld C1 nicht als Fremdkörper erscheinen lässt, sondern im Gegenteil dessen Einbindung gewährleistet. Die bereits in E. 3 erwähnten Höhenkoten übersteigen teilweise die maximale Höhe im Baufeld C1 und unterschreiten diese selbst auf der