% + 34 % Arealbonus + 10 % Energiebonus + je 36 % pro Untergeschoss) R1S.2022.05190 Seite 14 bzw. vorliegend 250 % beträgt (aufgrund der Übertragung von UG-Flächen in die Zone W5 wird im Gestaltungsplan auf die zusätzliche Fläche des zweiten anrechenbaren UG der Zone Oe5 verzichtet; vgl. Erläuterungsbericht, S. 43).