Erläuterungsbericht HGZZ, act. 13.24) orientiere sich die Zonenzuteilung Oe5 an der Zonierung der angrenzenden Gebiete Gloriarank und des Zahnärztlichen Instituts, womit ein quartierverträglicher Übergang zu den anschliessenden Wohnzonen W4 bzw. W5 gesichert worden sei. Der angefochtene Gestaltungsplan werde in erster Linie als Mittel zum Zweck der Aufhebung der Verkehrsbaulinie längs der A-Strasse sowie einer interzonalen Ausnützungsübertragung verwendet, womit zugleich übermässig von den Festlegungen gemäss der Teilrevision abgewichen werde, indem die Abgrenzung der Zonenbereiche Oe5 und W5 verwischt bzw. übergangen werde.