Die vorerwähnten Gestaltungspläne USZ-Kernareal Ost und Wässerwies wurden mit Entscheid des Baurekursgerichts BRGE I Nrn. 0029-0031/2018 vom 23. März 2018 aufgehoben, auf gemeinsamen Antrag der Parteien durch das Verwaltungsgericht mit Entscheid VB.2018.00281 vom 24. Juni 2019 jedoch unverändert wiederhergestellt, wobei die entsprechende Vereinbarung vom 29. April 2019 (wie auch die Nachträge I vom 9. November 2020 und II vom 15. Juli 2021) seitens der Rekurrierenden eingereicht wurde (act. 6.7, 6.8 und 6.9).