in einen nordwestlichen, zur Zone für öffentliche Bauten Oe5 gehörenden Teil mit einer Fläche von 5'098,21 m2 und einen südwestlichen Teil, der - wie auch die Parzelle Kat.- Nr. 6 - der Wohnzone W5 zugeschieden ist, aufgeteilt. Vor der Teilrevision HGZZ (vgl. E. 2) gehörten beide Parzellen vollumfänglich zur Zone W5 (bzw. vor der technischen Aufzonung im Rahmen der umfassenden Teilrevision 2016 zur Zone W4). Für die zur Wohnzone gehörenden Grundstücksteile besteht eine Wohnanteilspflicht von 40 % (nordöstlicher Bereich der zur W5 gehörenden Fläche von Kat.-Nr. 1) bzw. 20 % (restliche zur W5 gehörende Flächen).