R1S.2020.05029 Seite 12 nen Nächte durchgeführt werden sollen und mithin Bewohner der ES I und II von den davon ausgehenden Immissionen betroffen sein können. Jedoch sind diese Anwohner auch ohne die Durchführung der Mediterranen Nächte den von der angrenzenden Zone ausgehenden Immissionen ausgesetzt. Die Art der bisherigen, bewilligten Nutzung bleibt aber wie gesagt unverändert. Das gleiche trifft auf die für die jeweiligen Lokale mögliche Gästezahl zu.