Die Bewilligungspflicht eines auf drei Jahre beschränkten Modellflugplatzes auf einer Schafweide wurde sodann vom Zürcher Verwaltungsgericht mit Entscheid VB.2009.00308 vom 17. Dezember 2009 ebenfalls bejaht. Zwar führe der Betrieb nicht zu einer Beeinträchtigung der Schafweide als solche, doch falle ein Widerspruch der beabsichtigten Nutzung zu raumpla- nungs- wie auch zu umweltrechtlichen Normen trotz ihrer zeitlichen Beschränkung durchaus in Betracht. Zudem bestehe in Bezug auf den mit dem Flugplatz zusammenhängenden motorisierten Verkehr ein Regelungsbedarf.