6. Nach Auswertung der Durchführung des Pilotversuchs im Jahr 2020 ist zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang im darauffolgenden Jahr die Veranstaltung Mediterrane Wochenendnächte stattfinden kann.“ Hiergegen erhobene Einsprachen wurden mit Beschluss des Stadtrates vom 4. März 2020 beurteilt und abgewiesen. B. Gegen diesen Einspracheentscheid erhoben der Quartierverein Z. sowie weitere 44 Rekurrierende mit gemeinsamer Eingabe vom 14. April 2020 Rekurs beim Baurekursgericht und beantragten die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses unter Zusprechung einer Umtriebsentschädigung.