5. Die Bewilligung für verlängerte Öffnungszeiten kann bei nachteiligen Auswirkungen, namentlich bei übermässigen Immissionen und Störungen der Nachtruhe oder der öffentlichen Ordnung, von den Polizeiorganen jederzeit entzogen und der Betrieb für die betreffende Nacht geschlossen werden. Der entsprechende Betrieb kann von künftigen Veranstaltungen Mediterrane Wochenendnächte ausgeschlossen werden. Weitergehende straf- und administrativrechtliche R1S.2020.05029 Seite 3 Sanktionen sowie polizeiliche Anordnungen bettreffend den Betrieb der Gastwirtschaften bleiben vorbehalten.