{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2020-06-19", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0078-2020_2020-06-19.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0078-2020_vom_19._juni_2020.pdf", "Checksum": "a15cd943f5b72ee305e04026f79df173"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0078/2020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 19.06.2020 BRGE I Nr. 0078/2020"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 19.06.2020 BRGE I Nr. 0078/2020"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 19.06.2020 BRGE I Nr. 0078/2020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mediterrane Nächte. Fehlende Baubewilligungspflicht. | Die sog. Mediterranen Nächte in der Stadt Zürich, welche als Pilotprojekt in den Monaten Juli und August 2020 an insgesamt sechs Wochenenden stattfinden sollen, sind nicht baubewilligungspflichtig. Da einerseits einzig bereits bestehende Gastronomiebetriebe von den verlängerten Öffnungszeiten profitieren können und keine Vergrösserung der Infrastruktur zugelassen wird, sind angesichts der beschränkten Dauer des Anlasses und der tangierten Drittinteressen keine Umweltauswirkungen zu erwarten, welche die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens rechtfertigen würden."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:27", "Checksum": "813cdbc46388c9a0b26b3d7959298a4e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Baurekursgericht 19.06.2020 BRGE I Nr. 0078/2020\nRegeste:\nMediterrane Nächte. Fehlende Baubewilligungspflicht. | Die sog. Mediterranen Nächte in der Stadt Zürich, welche als Pilotprojekt in den Monaten Juli und August 2020 an insgesamt sechs Wochenenden stattfinden sollen, sind nicht baubewilligungspflichtig. Da einerseits einzig bereits bestehende Gastronomiebetriebe von den verlängerten Öffnungszeiten profitieren können und keine Vergrösserung der Infrastruktur zugelassen wird, sind angesichts der beschränkten Dauer des Anlasses und der tangierten Drittinteressen keine Umweltauswirkungen zu erwarten, welche die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens rechtfertigen würden.\n\nBaurekursgericht\ndes Kantons Zürich\n1. Abteilung\n\nG.-Nr. R1S.2020.05029\nBRGE I Nr. 0078/2020\n\nEntscheid vom 19. Juni 2020\n\nMitwirkende Abteilungspräsident Walter Linsi, Baurichterin Beatrice Bosshard, Baurichter Claude Reinhardt, Gerichtsschreiberin Elena Marioni-Quadranti\n\nin Sachen Rekurrierende\n1. Quartierverein Z. […]\n2. Quartierverein S. […]\n3. Quartierverein A. […]\n4. Einwohnerverein A. […]\n5. W. R. […]\n6. R. S. […]\n7. L. S. […]\n8. V. U. […]\n9. R. O. R. […]\n10. H. R. […]\n11. A. Z. […]\n12. B. F. […]\n13. F. S. […]\n14. W. S. […]\n15. M. B. […]\n16. L. B. [...]\n17. J. S. […]\n18. V. S.-L. […]\n19. H. R. B. […]\n20. A. J. […]\n21. E. J. […]\n22. A. K. […]\n23. C. S. […]\n24. Ch. S. […]\n25. U. S. […]\n26. P. B. […]\n27. E. J.-S. […]\n28. H. J.-S. […]\n29. K. A. W. […]\n30. C. R. […]\n31. S. D. […]\n32. L. F. […]\n33. U. H. […]\n34. C. K. […]\n35. U. S. […]\n36. H. W. […]\n37. E. W. […]\n38. D. T. […]\n39. U. E. […]\n40. K. B. […]\n41. R. L. […]\n42. F. R. […]\n43. C. G. […]\n44. A. T. Z. […]\n45. C. Z. […]\nalle vertreten durch […]\n\ngegen Rekursgegner\nStadtrat von Zürich, Stadthausquai 17, 8022 Zürich\n\nbetreffend Beschluss des Stadtrates vom 4. März 2020 (Nr. 167); Hinausschiebung\nWirtschaftsschluss Boulevardgastronomie und Aussenwirtschaften, mediterrane Wochenendnächte Sommerschulferien 2020, Zürich\n_______________________________________________________\n\nR1S.2020.05029 Seite 2\nhat sich ergeben:\n\nA.\nAm 30. Oktober 2019 verfügte die Vorsteherin des Sicherheitsdepartementes, dass in sämtlichen städtischen Quartieren in den Monaten Juli und August 2020 an je zwei Wochenenden pro Stadtkreis verlängerte Öffnungszeiten für Gastwirtschaftsbetriebe gelten würden. Die Verfügung lautet wie\nfolgt:\n\n„1. Gastgewerbebetriebe mit Boulevardgastronomie (öffentlicher Grund)\nund/oder Aussenwirtschaften (Privatgrund) werden im Freien und innerhalb der Gastwirtschaft verlängerte Öffnungszeiten von Freitag auf\nSamstag sowie von Samstag auf Sonntag bis jeweils 2 Uhr an folgenden Örtlichkeiten und an folgenden Daten bewilligt:\n\na) Veranstaltungsperimeter Zürich West (Kreise 3, 4, 5 und 9)\nWochenende vom 11./12. Juli 2020 und 1./2. August 2020\nb) Veranstaltungsperimeter Innenstadt (Kreise 1, 2 und 8)\nWochenende vom 18./19. Juli 2020 und 8./9. August 2020\nc) Veranstaltungsperimeter übrige Stadtteile (Kreise 6, 7, 10, 11\nund 12)\nWochenende vom 25./26. Juli 2020 und 15./16. August 2020\n\n2. Die Verlängerung gilt jeweils nur für bestehende Boulevardgastrono-\nmie- und Aussenwirtschaftsflächen. Eine Erweiterung der bewilligten\nInfrastruktur und Fläche ist nicht zulässig. Für Boulevardgastronomieund Aussenwirtschaftsflächen in den Lärmempfindlichkeitsstufen ES I\nund II, in Innenhöfen oder auf der Innenhofseite gelten keine verlängerten Öffnungszeiten.\n\n3. Der Betrieb von Lautsprechern und/oder Live-Musik im Freien ist nicht\ngestattet.\n\n4. Die für den Gastgewerbebetrieb verantwortlichen Personen sorgen für\nRuhe und Ordnung in und um den Betrieb. Übermässige Lärmimmissionen sind umgehend zu unterbinden.\n\n5. Die Bewilligung für verlängerte Öffnungszeiten kann bei nachteiligen\nAuswirkungen, namentlich bei übermässigen Immissionen und Störungen der Nachtruhe oder der öffentlichen Ordnung, von den Polizeiorganen jederzeit entzogen und der Betrieb für die betreffende\nNacht geschlossen werden. Der entsprechende Betrieb kann von\nkünftigen Veranstaltungen Mediterrane Wochenendnächte ausgeschlossen werden. Weitergehende straf- und administrativrechtliche\n\nR1S.2020.05029 Seite 3\nSanktionen sowie polizeiliche Anordnungen bettreffend den Betrieb\nder Gastwirtschaften bleiben vorbehalten.\n\n6. Nach Auswertung der Durchführung des Pilotversuchs im Jahr 2020\nist zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang im darauffolgenden Jahr die Veranstaltung Mediterrane Wochenendnächte\nstattfinden kann.“\n\nHiergegen erhobene Einsprachen wurden mit Beschluss des Stadtrates\nvom 4. März 2020 beurteilt und abgewiesen.\n\n"}