In diesem Verfahren schlägt neben dem Streitinteresse, das sich aus der umstrittenen Beschränkung der Handels- und Dienstleistungsnutzung auf der mit vier Gebäuden überstellten Liegenschaft der Rekurrentin ergibt, insbesondere der Aufwand des Baurekursgerichts mit Aktenstudium, doppeltem Schriftenwechsel und Augenschein zu Buche. Die Gerichtsgebühr ist daher auf Fr. 9'000.-- festzusetzen.