PBG erfolgt (Besitzstandsgarantie). Die Vermietung einer Liegenschaft an einen neuen Mieter ist dabei nicht bewilligungspflichtig, solange die bisherige Nutzung aufrechterhalten wird (act. 11 S. 28 Rz. 52). Zudem dürfen vorschriftswidrige Bauten und Anlagen gemäss § 357 Abs. 1 PGB umgebaut, erweitert