Die vorgesehene Beschränkung der Handelsund Dienstleistungsnutzung wird zur Folge haben, dass in weiten Teilen der Industrie- und Gewerbezonen zukünftig vermehrt Flächen für die industrielle und gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. Diese Flächen können unabhängig von den Auswirkungen der Besitzstandsgarantie aus den vorhandenen Ausnützungsreserven stammen, die sich allein im Industriegebiet Zürich B. auf rund 145'000 m2 belaufen (vgl. act. 11 S. 14 Rz. 25).