Wie erwogen eignet sich die geplante Beschränkung der Handels- und Dienstleistungsnutzung in den Industrie- und Gewerbezonen IG II und IG III als Gegenmassnahme, um der unerwünschten Verdrängung des produzierenden Gewerbes aus der Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD zu begegnen. Die vorgesehene Beschränkung der Handelsund Dienstleistungsnutzung wird zur Folge haben, dass in weiten Teilen der Industrie- und Gewerbezonen zukünftig vermehrt Flächen für die industrielle und gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen.