Die BZO 2016 setzt diese richtplanerischen Anweisungen um, indem sie die Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD durch die Industrie- und Gewerbezonen IG II und IG III ersetzt und für diese Zonen neu eine Ausnützungsziffer für Handels- und Dienstleistungsnutzung von 100 % bzw. 150 % vorschreibt. Mit dieser Neuregelung wird der weiteren unbeschränkten Ausbreitung des Handels- und Dienstleistungsgewerbes in den Industriegebieten der Stadt Zürich Grenzen gesetzt und dem produzierenden Gewerbe ein vergleichsweise grösserer Anteil an Nutzflächen in den Industrie- und Gewerbezonen verschafft.