Solche sektoral gemischte Industriezonen wurden in der Stadt Zürich mit der BZO 95 eingeführt und mit der BZO 99 auf sämtliche stadtzürcherischen Industriezonen ausgedehnt. Im Einzelnen wies die BZO 95 grosse Teile der dazumal ausschliesslich industriell oder gewerblich nutzbaren Industriegebiete, unter anderem das Industriegebiet Zürich B., der neu geschaffenen Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD zu, in der seither Betriebe des Dienstleistungssektors – bei Einhaltung der die zulässige Ausnützung festlegenden Ausnützungs- und Baumassenziffer – ohne Einschränkungen zulässig sind.