Die Gefahr einer Verdrängung des produzierenden Gewerbes besteht deshalb vor allem in mit Gewerbe und Dienstleistungen durchmischten Wohnzonen (Mischzonen) und in Industriezonen, die Handels- und Dienstleistungsbetrieben zugänglich gemacht worden sind. Solche sektoral gemischte Industriezonen wurden in der Stadt Zürich mit der BZO 95 eingeführt und mit der BZO 99 auf sämtliche stadtzürcherischen Industriezonen ausgedehnt.