entsprechende Vorschriften über die Nutzweise im Sinne von § 253 PBG festzulegen. Die angefochtene Regelung beruht folglich auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage und ist insofern rechtmässig. 7. Auf dem Gebiet der Stadt Zürich ist seit mehreren Jahren ein deutlicher Rückgang der Arbeitsstätten des produzierenden Gewerbes zu beobachten. Die Gründe für den Strukturwandel und die Abnahme der industriellgewerblichen Betriebsstätten sind im Einzelnen nicht bekannt. Ein wesent-