Die Eigentumsgarantie werde daher durch die Neuordnung der Industrie- und Gewerbezonen nicht übermässig eingeschränkt. Dem Eventualantrag sei sodann entgegenzuhalten, dass mit der BZO 2016 die in der Industriezone IHD geltende maximale Ausnützungsziffer von 250 % aufgehoben und die Ausnützung in den Industrie- und Gewerbezonen damit neu nur noch über die Baumassen- und Freiflächenziffer gesteuert werde.