R1S.2017.05129 Seite 7 fähige Räume angewiesen. Selbst Grossraumbüros könnten heute vermehrt gewerblich genutzt werden. Dementsprechend würden Geschäftshäuser häufig vom sekundären und tertiären Sektor gemeinsam benutzt, ohne dass es dabei zu nennenswerten Konflikten komme. Ferner verbleibe der Rekurrentin infolge der Besitzstandsgarantie ein grosser unternehmerischer Handlungsspielraum, der es ihr ermögliche, ihre Liegenschaft im Industriegebiet Zürich B. auch in Zukunft rentabel zu bewirtschaften. Die Eigentumsgarantie werde daher durch die Neuordnung der Industrie- und Gewerbezonen nicht übermässig eingeschränkt.