Zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe in der Stadt Zürich seien deswegen abgewandert oder aufgegeben worden. Weiter sollten lärmintensivere gewerbliche Nutzungen gerade wegen des Konfliktpotentials, das Lärm in Wohngebieten berge, möglichst in den Industrie- und Gewerbezonen gebündelt werden, wo Wohnungen nur für standortgebundene Betriebsangehörige gestattet seien. Beim Industriegebiet Zürich B. handle es sich sodann um eine seit langem bestehende Industrie- und Gewerbezone, die aufgrund der Vorgaben im Richtplan dem produzierenden Gewerbe weiterhin zur Verfügung zu halten sei. Zudem sei das produzierende Gewerbe immer weniger auf besonders hohe und trag-