R1S.2017.05129 Seite 6 empfindliche Büros in ein- und demselben Gebäude unterzubringen. Mit der geplanten Beschränkung der Handels- und Dienstleistungsnutzung würden die Grundeigentümer daher dazu gezwungen, die bestehenden Gebäude umzubauen oder auf die vorhandenen Ausnützungsreserven zu verzichten. Ausserdem habe die Rekurrentin schwere finanzielle Einbussen hinzunehmen, wenn sie ihre Liegenschaft in Zürich B. in Zukunft nicht mehr unbeschränkt dem tertiären Wirtschaftssektor zur Verfügung stellen könne.