Wohngebiete sollten aber in Übereinstimmung mit den Planungsgrundsätzen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst verschont werden. Davon abgesehen wiesen die meisten Gebäude in der Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD, namentlich diejenigen der Rekurrentin an der B.-Strasse 38, 38a und 44 sowie G.- Strasse 50, keine überhöhten Geschosse und speziell tragfähigen Böden auf, weshalb sie für eine industriell-gewerbliche Nutzung nicht geeignet seien. Auch sei es in der Praxis nicht möglich, lärmiges Gewerbe und lärm-