Es sei daher unzweckmässig, der Industrie und dem produzierenden Gewerbe zusätzliche Flächen zur Verfügung zu stellen, für die gar keine Nachfrage bestehe. Die mit der BZO 2016 angestrebte Zunahme von industriellgewerblichen Nutzungen werde sodann unweigerlich zu zusätzlichen Lärmimmissionen führen, die auch die Wohngebiete, die das Industriegebiet Zürich B. umgäben, beeinträchtigten. Wohngebiete sollten aber in Übereinstimmung mit den Planungsgrundsätzen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst verschont werden.