Von der Gegenseite werde ohne Grund unterstellt, dass im Industriegebiet Zürich B. nicht genügend Flächen für industriell-gewerbliche Nutzungen vorhanden und deshalb weitere solcher Flächen bereitzustellen seien. Die Industrie und das produzierende Gewerbe bildeten sich nicht nur in Zürich, sondern in der ganzen Schweiz seit Jahren zurück, was entgegen der Auffassung der Rekursgegnerinnen nicht auf einen wirtschaftlichen Verdrängungsprozess, sondern vielmehr auf die fortwährende Deindustrialisierung der schweizerischen Volkswirtschaft zurückzuführen sei.