R1S.2017.05129 Seite 5 dustrie- und Gewerbezonen IG I, IG II und IG III seien der bauliche Bestand, die bekannten planerischen Absichten und Projekte sowie die benachbarten Nutzungen berücksichtigt worden. Mit der neu vorgesehenen Beschränkung der Handels- und Dienstleistungsnutzungen könnten deutlich mehr Flächen für industrielle und gewerbliche Nutzungen gesichert werden. Zudem werde durch die Aufhebung der bisher in der Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD (BZO 99) geltenden maximalen Ausnützungsziffer von 250 % die mögliche Gesamtausnützung tendenziell erhöht.