Die Freiflächenziffer der beiden Industrie- und Gewerbezonen IG I und IG II entspreche mit 10 % der Freiflächenziffer der bisherigen Industriezone. In der In- dustrie- und Gewerbezone IG III gelte aufgrund des höheren Flächenangebots für Handels- und Dienstleistungsnutzungen (tendenziell dichtere Arbeitsplatzbelegung) eine Freiflächenziffer von 15 %. Bei der Zuweisung der bisherigen Industriezonen I und Industriezonen mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD (BZO 99) zu den drei neuen In-