Auf die Übernahme der bisher in der Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD (BZO 99) geltenden Ausnützungsziffer von 250 % werde in den neuen Industrie- und Gewerbezonen IG II und IG III (BZO 2016) verzichtet. Es gelte also in allen drei Industrie- und Gewerbezonen ausschliesslich eine Baumassenziffer von 12 m3/m2. Die Freiflächenziffer der beiden Industrie- und Gewerbezonen IG I und IG II entspreche mit 10 % der Freiflächenziffer der bisherigen Industriezone.