Die neue Industrie- und Gewerbezone IG I entspreche vollständig der bisherigen Industriezone I (BZO 99). In den neuen Industrie- und Gewerbezonen IG II und IG III, welche die bisherige Industriezone IHD (BZO 99) ablösten, werde die Ausnützungsziffer für Handels- und Dienstleistungsnutzungen auf maximal 100 % bzw. 150 % beschränkt. Ansonsten gälten die gleichen Bestimmungen wie in der In- dustrie- und Gewerbezone IG I. Die Ausnützung für Handels- und Dienstleistungsnutzungen könne vorbehältlich der generellen Voraussetzungen für eine Nutzungsübertragung innerhalb derselben IG-Zone auf andere Grundstücke übertragen werden.