Die neuen Industrie- und Gewerbezonen IG (BZO 2016) lösten die bisherigen Industriezonen I und Industriezonen mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD (BZO 99) ab. Ihre Bestimmungen orientierten sich stark an den bestehenden. Es gebe neu drei Typen von Industrie- und Gewerbezonen: IG I, IG II und IG III; sie unterschieden sich nur im Anteil der maximal zulässigen Ausnützungsziffer für Handels- und Dienstleistungsnutzungen sowie in der Freiflächenziffer voneinander. Die neue Industrie- und Gewerbezone IG I entspreche vollständig der bisherigen Industriezone I (BZO 99).