R1S.2017.05129 Seite 4 Die Stadt Zürich wolle auch in Zukunft Flächen für die Industrie und das produzierende Gewerbe bereitstellen. Die verbleibenden Industriezonen sollten deshalb soweit wie möglich für die industriell-gewerblichen Nutzungen reserviert werden, die auf diese Zonenart angewiesen und nur in dieser Zonenart zulässig seien (stark störende Nutzungen). Dazu würden die bisherige Systematik der Industriezonen angepasst und gebietsspezifisch maximale Anteile für Handels- und Dienstleistungsnutzungen festgesetzt.