Der Anteil der Industriezonen am Total der Bauzonen habe in der Stadt Zürich seit der Bauordnung 1963 massiv abgenommen. Der Flächenanteil der Industriezonen I und der Industriezonen mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD (BZO 99) betrage heute noch 5 % vom Total aller Bauzonen. Die Industriezonen der geltenden BZO seien zudem keine allein dem industriellen Sektor vorbehaltenen Zonen. In der Industriezone I seien Han- dels- und Dienstleistungsnutzungen bis zu einer Ausnützungsziffer von 50 % zulässig. Betriebszugehörige Verwaltungs- und Dienstleistungsflächen könnten bis zu 45 % der Betriebsfläche in Anspruch nehmen.