Die Rekurrentin ist Eigentümerin der im Industriegebiet Zürich B. gelegenen Parzelle Kat.-Nr. 1 (B.-Strasse 38, 38a und 44 sowie G.-Strasse 50), die sich zurzeit in der Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben IHD befindet und aufgrund der BZO 2016 neu in die Industrie- und Gewerbezone IG III fällt. Während die Handels- und Dienstleistungsnutzung in der Industriezone IHD uneingeschränkt zulässig ist, gilt für diese Nutzung in der Industrie- und Gewerbezone IG III, wie erwähnt, eine einschränkende Ausnützungsziffer von höchstens 150 %. Die Neuregelung wirkt sich auf das Eigentumsrecht der Rekurrentin aus, womit sie zum Rekurs legitimiert ist.